NZCTS
Trust für Einwanderer

In Neuseeland hat jede zweite Familie einen sog. Family Trust. Das schließt auch Politiker, wie unseren Premier Minister John Key, ein, dessen Trust ”JP & BI Key Family Trust“ heißt. Jeder halbwegs vermögende Einwanderer aus Deutschland sollte auch einen Family Trust haben, und zwar möglichst schon bevor er nach Neuseeland kommt. Dass das nicht passiert, hat einen simplen Grund: kein Mensch (außerhalb des angelsächsischen Rechtssystems) weiß, was ein Trust ist!

Aber auch wer nicht in Neuseeland lebt oder leben will, sollte einen Trust für sein Vermögen in Erwägung ziehen. Auch hier ist Unkenntnis der Grund dafür, dass kaum einer davon profitiert!

Die naheliegendste Übersetzung von Trust ist Vertrauen. Das ist aber nur eine Bedeutung! Im juristischen Kontext ist der Trust ein Rechtsinstitut, das Vermögen besitzt und verwaltet. Am schnellsten läßt sich die Bedeutung des Trusts verdeutlichen, wenn man das Pferd von hinten aufzäumt und fragt, wer hat was davon? Die eigentlichen Nutznießer, d.h. Begünstigten des Trusts (”Beneficiaries“) genießen alle Vorteile aus dem Vermögen, sind aber selber besitz- und vermögenslos. Um es an einem Beispiel ganz klar zu machen: mein Haus, in dem ich mit meiner Familie wohne und das ich von meinem eigenen Geld bezahlt habe, gehört nicht mir, sondern einem Trust! Da ich Beneficiary (Nutznießer) des Trusts bin, darf ich in meinem (eigenen) Haus wohnen.

Was das ganze soll? Ein kurzer Blick auf den historischen Ursprung gibt vielleicht einen ersten Einblick.

Der Trust hat eine lange Geschichte, die bis in die Zeiten der Kreuzritter zurück geht. Als die Ritter auf ihre langen Kreuzzüge gingen, wollten sie sicher stellen, dass ihre feudalen Besitztümer zu Hause weiter effektiv verwaltet wurden. Sie übertrugen zu diesem Zweck das Eigentum an ihren Ländereien auf Freunde, die während ihrer Abwesenheit dafür sorgten, dass die Vasallen, die die Länderereien bewirtschaften, weiter ihre Abgaben leisteten. Nach Rückkehr sollte das Eigentum wieder rückübertragen werden. Viele Kreuzritter mußten nach ihren langen Reisen jedoch feststellen, dass auf die Freunde, denen sie ihr Vertrauen geschenkt hatten, kein Verlaß war. Als sie das Eigentum an den Länderein zurückhaben wollten, verweigerte mancher ”Freund“ die Rückgabe. Zunächst auch mit Erfolg, denn sie hatten ja das volle legale Eigentum am Grund und Boden erworben. Die Kreuzritter beschwerten sich beim König und erreichten, dass der Lord Chancellor (eine Art Justizminister) die Ungerechtigkeit anerkannte. Das war die Geburtsstunde des Trusts wie man ihn heute kennt, basierend auf der Aufspaltung des Eigentums in zwei Teile, die rechtmäßige Eigentümerschaft („legal title“) und die begünstigte Eigentümerschaft („equitable title“).

Der rechtmäßige Eigentümer ist lediglich Eigentümer auf dem Papier, der wahre Eigentümer ist der Begünstigte, der das Eigentum nutzen darf und dessen Rechtsstellung im angelsächsischen Recht geschützt ist. Und zwar geschützt in zweierlei Hinsicht: erstens gegenüber dem rechtmäßigen Eigentümer (dem Trustee) und zweitens gegenüber Dritten. Der rechmäßige Eigentümer (Trustee) darf nur im Interesse des Begünstigten (Beneficiary) handeln und der begünstigte Eigentümer kann gegenüber Dritten (z.B. Gläubigern) auf Vermögenslosigkeit plädieren. Eine derartige Aufspaltung des Eigentums kennt das deutsche Recht nicht und folglich sind Trusts nach deutschem Recht nicht möglich (allerdings stehen Trusts unter dem Schutz der Haager Konvention). Treuhandverhältnisse, die auf den ersten Blick dem Rechtsinstitut des Trusts ähneln, haben keinen vergleichbaren Schutz gegenüber Dritten (wie zum Beispiel dem Finanzamt!).
In Neuseeland (wie auch in England) hat jeder das Recht, sein Eigentum aufzuspalten und einen Trust zu gründen. Damit kann folgendes erzielt werden:

-    Schutz der Privatsphäre: Manch einer möchte nicht, dass jeder weiß, bzw. problemlos durch Einsicht in Grundbuchakten oder Firmenregister herausfinden kann, welche Vermögenswerte man besitzt. Oft haben Familientrusts den Familiennamen im Trustnamen – das ist jedoch nicht zwingend. Der Trust kann genausogut Anchor Trust oder Berlin Trust oder wie auch immer heißen, so dass aus dem Namen keine Rückschlüsse auf die Begünstigten zu ziehen sind.
Die Trusturkunde (Trust Deed) ist nicht öffentlich zugänglich, muß nicht registriert sein und bleibt daher im privaten Besitz der Beteiligten. Lediglich Parlamentsmitglieder müssen alle Ihre Rechte und Pflichten offenlegen, so dass der Name des Familientrusts des Premierministers leicht herauszufinden war.

-    Erbschaftsregelungen und Nachlaßverwaltung: Family Trusts eignen sich hervorragend, Erbschaftsangelegenheiten nicht nur zu regeln, sondern auch den Nachlaß zu verwalten. In einem typischen Family Trust sind die Erben und die Begünstigten aus dem Trust deckungsgleich. Am Beispiel veranschaulicht: unser Family Trust hat Bestand über meinen Tod hinaus. Das Haus, in dem ich wohne, gehört nicht zur Erbmasse, sondern bleibt selbstverständlich auch nach meinem Tod im Trust, so dass meine Familie (also meine Erben) weiter darin wohnen dürfen und alle Vorteile aus dem Hauseigentum (begünstigte Eigentümerschaft) ziehen dürfen.

-    Vermögensschutz: Ein Trust hat zwar keine eigene Rechtspersönlichkeit, wie zum Beispiel eine GmbH (Limited Liability Company), ist aber trotzdem vom Begünstigten rechtlich getrennt (aufgrund der Aufsplittung des Eigentums). Mit anderen Worten, sollte ein Geschäftsmann (aus welchen Gründen auch immer) seinen finanziellen Obligenheiten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen können, dann können die Gläubiger nicht in das Vermögen des Trusts vollstrecken. Eine Vollstreckung in das Trustvermögen ist nur in extremen Ausnahmefällen – zum Beispiel Betrug oder Geldwäsche – möglich!

-    Steuerplanung: Die steuerlichen Vorteile, die ein Trust zu bieten hat, wurden auch den Feudalherren im Mittelalter schnell bewußt. Für Ländereien, die im Trustvermögen waren, fiel zum Beispiel im Todesfalle keine Erbschaftssteuer an. Nun gibt es in Neuseeland zwar keine Erbschaftssteuer, aber das bedeutet ja nicht, dass die nicht, wie in den meisten westlichen Ländern, mal eingeführt wird! Wer sein Vermögen in einen Trust überträgt, kann sich daher schon heute gut gegen eine eventuell zukünftige Einführung einer Erbschaftssteuer schützen!
Ein neuseeländischer Familientrust ist in Neuseeland einkommenssteuerpflichtig. Eine völlige Steuerbefreiung ist für diese Trusts nicht möglich, sondern kann nur bei sog. New Zealand Foreign Trusts (dazu weiter unten) erreicht werden. Für den normalen Family Trust, der auch für Einwanderer in Betracht kommt, gilt ein Steuersatz von 33%. Dem steht der Höchststeuersatz für natürliche Personen in Höhe von 39% (für Jahreseinkommen über $70.000) gegenüber. Der Trust bietet die Möglichkeit, Einkommen aufzusplitten und vom günstigeren Steuersatz zu profitieren. Darüberhinaus bietet der Trust weitere steuerliche Vorteile, deren Darstellung jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen würde.

-    Miteingentumsrechte: Jeder vom Trust Begünstigte – und das ist in der Regel eine offene Gruppe, wie zum Beispiel alle direkten Familienangehörigen, ist automatisch Miteigentümer der begünstigten Eigentümerschaft – also Nutznießer des eigentlichen Wertes. Dazu bedarf es keiner umständlicher Grundbucheintragung. Die Trust Deed kann auch jederzeit wieder geändert werden und zum Beispiel vorher Begünstigte explizit ausschließen – auch ohne umständliche Grundbucheintragungen.

Ein großer Nachteil für die meisten Neuseeländer (und das schließt meine eigene Familie ein) ist, dass Vermögen nicht ohne weiteres in einen Familientrust übertragen werden kann. Die Übertragung ist nämlich eine Schenkung im Sinne des neuseeländischen Steuerrechts, obwohl, wie ja schon oben erwähnt, der Trust keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Das neuseeländische Finanzamt (IRD oder Inland Revenue Department) besteuert die Übertragung von Vermögen auf den Trust daher mit einem Steuersatz von bis zu 25% je nach Höhe der Schenkung. Bis zum Betrag von $27.000 pro Jahr sind Schenkungen allerdings von der Steuer befreit. Aufgrund dieser Situation übertragen die meisten Neuseeländer ihr Vermögen in kleinen ”Scheibchen“ von $27.000 pro Jahr. Bis eine Immobilie auf diese Weise voll auf den Trust übertragen ist, können daher Jahrzehnte vergehen!

In zwei Fällen erübrigt sich dieses umständliche Übertragungsverfahren: erstens bei Leuten, die schlau und vorausblickend genug waren, sich einen Trust einzurichten, bevor sie Vermögen angehäuft hatten und zweitens bei Einwanderern, die zwar schon Vermögen haben, aber einen Trust schon vorausschauend eingerichtet hatten, bevor sie in Neuseeland steuerpflichtig wurden (also in der Regel vor Einreise). Für Einwanderer besteht also die einmalige Gelegeheit ihr gesamtes Vermögen in einem Rutsch auf einen Family Trust zu übertragen, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen! Nur zwei Voraussetzungen (die bei den meisten Einwanderern leicht erfüllt werden können) müssen gegeben sein:

1.    Der Schenker (Einwanderer) muß seinen Steuerwohnsitz im Zeitpunkt der Schenkung noch außerhalb Neuseelands haben (daher sollte die Schenkung möglichst vor Einreise erfolgen).

2.    Das zu schenkende Vermögen muß sich im Zeitpunkt der Schenkung ausserhalb Neuseelands befinden (später kann der Trust das Vermögen dann problemlos, ohne steuerliche Implikationen, nach Neuseeland transferieren).

Aber auch für die, die diesen Artikel lesen, ohne an Auswanderung nach Neuseeland zu denken, hat Neuseeland einen ganz besonderen Trust zu bieten: den sog. New Zealand Foreign Trust. Wie schon oben angedeutet, ist der New Zealand Foreign Trust von der Steuer befreit. Neuseeland wird damit zu einer Steueroase für diejenigen, die ihr Vermögen auf den Trust übertragen und nicht in Neuseeland leben. Wohlgemerkt, ”übertragen“ bedeutet nicht, nach Neuseeland transferieren, denn nur solange das Vermögen im Ausland liegt (egal ob in Australien, Liechtenstein, Schweiz oder Österreich), ist das daraus generierte Einkommen steuerfrei!

Mit der Übertragung des Vermögens auf einen New Zealand Foreign Trust erreicht man all die oben erwähnten Vorteile. Besonders wichtig ist für viele in diesem Zusammenhang der Schutz der Privatsphäre oder anders ausgedrückt die Anonymität. Nach außen hin ist nicht erkennbar, wer dahinter steht, bzw. wer die Begünstigten sind. Nach außen tritt nur der Trustee in Erscheinung.

An dieser Stelle wird es Zeit, das ”Pferd nicht länger von hinten aufzuziehen“ und kurz auf die Struktur des Trusts einzugehen. Das Grundprinzip ist genau wie bei den Kreuzrittern. Das legale Eigentum (legal title) wird auf eine andere Rechtspersönlichkeit übertragen, mit der Folge, dass einem das Vermögen formal-rechtlich nicht mehr gehört. Denjenigen, dem man das Vermögen formal-juristisch überträgt, nennt man Trustee (also eine Art Treuhänder). Trustee kann eine natürliche Person sein oder aber nach neuseeländischem Recht auch eine Firma. Die Firma ist eine ”ganz normale“ Ltd. (Limited Liability Company), vergleichbar mit einer Holding-GmbH, deren ausschließlicher Zweck die Verwaltung des Trustvermögens ist. Das Schöne ist, dass, nach neuseeländischem Recht, die Firma von den Begünstigten des Trusts kontrolliert werden kann (aber nicht muß). Mit anderen Worten, der Kontinentaleuropäer, der noch nicht so vertraut mit den Trust ist, braucht sich nicht auf Dritte zu verlassen, sondern hat praktisch die Kontrolle über beide Eigentumsteile: das formal-rechtliche legale Eigentum (legal title) wird über die Trustee Firma kontrolliert und von der ”begünstigten Eigentümerschaft“ (equitable title) profitiert er als Beneficiary.

Ein Trust ist ein komplexes Rechtsinstitut, das über viele Jahrhunderte gewachsen ist und verfeinert wurde. Anders als in kontinetaleuropäischen Rechtssystemen (sog. Civil Law) ist das Trust-Recht nur begrenzt gesetzlich geregelt, sondern basiert vielmehr in erster Linie auf dem sog. Common Law, das sich maßgeblich auf richterliche Urteile der Vergangenheit, sog. Präzedenzfälle, stützt. Mit Trust-Literatur kann man ganze Bibliotheken füllen, und im Rahmen dieses Artikels weiter ins Detail zu gehen, würde unter Umständen nicht nur Verwirrung stiften, sondern auch zu Ungenauigkeiten und damit Fehlinformationen führen.

Ich beschränke mich also bewußt darauf, nur die Oberfläche anzukratzen und das Wesentliche verständlich zu machen. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist, dass der Trust sehr flexibel ist. Es gibt nicht einen Trust, sondern viele verschiedene Variationen, je nachdem welcher Zweck oder Hauptzweck verfolgt wird. Ein Trust dient aber in fast allen Fällen dazu, seine (Familien-)angelegenheiten in die eigene Hand zu nehmen, anstatt sich auf Gesetze und Regelungen von ”Vater Staat“ zu verlassen. In vielen Fällen will man sich auch gegen Regelungen des Staates (ob jetzt oder in der Zukunft) schützen und dafür sorgen, dass das Vermögen in der Familie bleibt und sinnvoll verwaltet wird. Die Trusturkunde wird in der Regel recht offen gehalten, ohne alles im Detail zu kodifizieren und festzulegen. Man kann später auch ohne großen Aufwand seine Meinung zu einem Aspekt ändern – der Trusturkunde ist dann entweder schon flexibel genug gestaltet, um das zu erlauben oder man kann es problemlos nachträglich ändern. Diese Flexibilität macht es möglich, dass der Trust auf Änderungen im familiären oder wirtschaftlichen Umfeld reagieren kann, ohne dass aufwendige Urkundenänderungen nötig ist. Das Hauptprinzip ist, dass der Trustee oder die Trustees im Sinne und im Interesse der Begünstigten handeln müssen.

Mit der Einwanderung nach Neuseeland fängt das Leben sozusagen wieder von vorne an – Neuseeland ist wie ein unbeschriebenes Blatt Papier und es liegt an einem selber, was man daraus macht. Man hat sein altes Leben zurückgelassen und alles ist, meist inklusive der Finanzarrangements, aufgelöst. Eine gute Gelegenheit also, um seine finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und dem neuen Umfeld anzupassen!