NZCTS
NZ Limited

Gesellschaftsformen 

Bis vor Kurzem kannte das neuseeländische Gesellschaftsrecht im Wesentlichen (Gesellschaftsformen wie GbRs außer Betracht lassend) nur eine Gesellschaftsform, die Limited Liability Company (LTD), die mit einer GmbH vergleichbar ist. Seit 01. April 2009 gibt es eine weitere Gesellschaftsform, die Limited Partnership (LP), die mit einer Kommanditgesellschaft zu vergleichen ist. Die LP kann auch als GmbH & Co KG strukturiert werden.  

Eine weitere interessante Rechsform, der Trust, der auch von Ausländern genutzt werden kann, gehört streng genommen nicht zum Gesellschaftsrecht und wird an anderer Stelle erörtert. 

Die neuseeländische LTD 

Die neuseeländische Limited Liability Company ist das Pendant zu der deutschen GmbH. Gesetzesgrundlage ist der Companies Act 1993 (NZ). Die LTD kann problemlos von Ausländern gegründet werden. Ausländer können sowohl Director (eingetragener Geschäftsführer) der Firma sein, als auch share holder (Anteilsinhaber). Wenn 25% (oder mehr) der Anteile in ausländischer Hand liegen, muß die LTD sich einer gesonderten Buchprüfung unterziehen. 

Die LTD muß eine physikalische Adresse – Postfach reicht also nicht aus – in Neuseeland haben. Den gesetzlichen Anforderungen ist allerdings Genüge getan, wenn zum Beispiel die Adresse von NZCTS als Zustelladresse angegeben wird. 

Die LTD kann problemlos alle rechtlich zulässigen Geschäfte im In-und Ausland tätigen. Darüber hinaus kann die LTD auch als Trustee Firma im Rahmen eines New Zealand Foreign Trusts oder als General Partner (Komplementär) einer Limited Partnership (Kommanditgesellschaft) dienen.