NZCTS
Dienstleistungen

Was wir Ihnen nicht bieten können, sind Leistungen, die in Neuseeland legal nicht möglich sind. Zum Beispiel können wir Ihnen keine Banklizenz verkaufen. Manche Anbieter tun das aber und behaupten, dies sei rechtlich möglich. In Neuseeland erhält aber nur ein Unternehmen mit hohen Kapitalreserven unter strikten Bedingungen eine Banklizenz von der New Zealand Reserve Bank (das hiesige Äquivalent zur Bundesbank) und darf sich dann auch Bank nennen. ALLERDINGS kann nach neuseeländischem Recht jede Firma, ohne eine Banklizenz zu besitzen, quasi alle Dienstleistungen anbieten, die typischerweise von Banken abgedeckt werden. Allerdings darf sich dieses Finanzdienst-Unternehmen nicht “Bank“ nennen und darf auch das Wort “Bank“ nicht in seinem Firmennamen führen. Firmierungen wie “Finance Institute“ oder Ähnliches sind aber durchaus zulässig!

Ähnlich verhält es sich mit steuerbefreiten Unternehmen in Neuseeland. Auch hier gilt grundsätzlich, dass jedes Unternehmen und jeder in Neuseeland Ansässige steuerpflichtig gegenüber dem Inland Revenue Department, dem hiesigen Finanzamt, ist. ALLERDINGS gibt es das Rechtsinstitut des New Zealand Foreign Trusts. Ein NZ Foreign Trust zahlt keine Steuern auf Einkommen, das außerhalb Neuseelands generiert wurde. Faktisch führt das dazu, dass Neuseeland eine Steueroase für Ausländer und ausländische Unternehmen ist, die Ihr Vermögen außerhalb Neuseelands halten und auf den Trust übertragen. Wie das genau funktioniert, ist unter dem Link New Zealand Foreign Trust zu finden!